Steuerausgleich in Österreich Schritt für Schritt über FinanzOnline
Ivan Burykin · CTO
21. Oktober 2026
Nach einer Saison in Österreich lohnt sich ein Blick auf die Lohnsteuer. Wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet oder unterschiedlich viel verdient hast, kann die Jahresabrechnung eine Gutschrift ergeben. Ein fixer Rückzahlungsbetrag ist aber nicht garantiert.
Für Beschäftigte heißt das Verfahren meist Arbeitnehmerveranlagung, im Alltag Steuerausgleich. „Steuererklärung“ ist der allgemeinere Begriff. Hier erfährst du, wie du den Steuerausgleich selbst über das offizielle Portal erledigst und worauf du bei Saisonarbeit achten solltest.
Direkt zum offiziellen Portal: FinanzOnline. Die Nutzung ist kostenlos.
Warum du Geld zurückbekommen kannst
Die laufende Lohnsteuerberechnung berücksichtigt nicht automatisch deine endgültige Einkommenssituation für das gesamte Kalenderjahr. Beim Steuerausgleich wird diese neu berechnet. Schwankende Bezüge oder Beschäftigungslücken können deshalb zu einer Erstattung führen. Auch bestimmte berufliche Ausgaben können die Steuer reduzieren. BMF zur Arbeitnehmerveranlagung
Wer wenig verdient und kaum oder keine Lohnsteuer bezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zurückerhalten. Das wird häufig „Negativsteuer“ genannt. Auch dann kann sich eine Prüfung lohnen. Arbeiterkammer zum Steuerausgleich
Eine Erstattung ist keine automatische Rückzahlung aller Abzüge vom Lohn. Ob Geld zurückkommt, hängt unter anderem von deinen gesamten Einkünften, deiner Steuerpflicht und den berücksichtigten Ausgaben ab.
Für welches Jahr du einreichst
Der Steuerausgleich bezieht sich auf ein Kalenderjahr, nicht auf eine Saison. Eine Wintersaison von Dezember 2026 bis April 2027 betrifft daher zwei Veranlagungsjahre. Maßgeblich sind die für das jeweilige Jahr gemeldeten Bezüge.
Für 2026 reichst du nach Jahresende ein. Warte möglichst, bis sämtliche Jahreslohnzettel vorliegen: Arbeitgeber müssen sie nicht vor Ende Februar des Folgejahres übermitteln. Das Finanzamt kann erst abschließend bearbeiten, wenn die erforderlichen Meldungen eingelangt sind. BMF zum Verfahren
Bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung hast du fünf Jahre Zeit:
| Einkommensjahr | Ende der freiwilligen Antragsfrist |
|---|---|
| 2021 | 31. Dezember 2026 |
| 2025 | 31. Dezember 2030 |
| 2026 | 31. Dezember 2031 |
Die Jahresbeispiele folgen der gesetzlichen Fünfjahresfrist. Bei einer Pflichtveranlagung gilt diese lange Frist nicht: Grundsätzlich ist bis 30. April des Folgejahres auf Papier oder bis 30. Juni über FinanzOnline einzureichen. Beachte auch eine individuelle Aufforderung des Finanzamts. Arbeiterkammer zu Fristen
Vorher klären ob die Erklärung freiwillig ist
Eine Pflichtveranlagung kann etwa bei zeitweise gleichzeitig bezogenen, getrennt versteuerten Arbeitslöhnen oder zu Unrecht berücksichtigten Steuerbegünstigungen entstehen. Je nach Fall gelten weitere Voraussetzungen und Einkommensgrenzen. Zwei Arbeitgeber nacheinander bedeuten deshalb nicht automatisch eine Pflichtveranlagung.
Bei selbstständigen Nebeneinkünften oder anderen Einkunftsarten kann statt des Formulars L1 eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein. Prüfe deinen Fall anhand der BMF-Übersicht zur Arbeitnehmerveranlagung und der Informationen der Arbeiterkammer.
So erledigst du den Steuerausgleich online
1. Zugang einrichten
Öffne FinanzOnline und melde dich mit ID Austria an. Falls du noch keinen passenden Zugang hast, nutze die offiziellen Zugangsinformationen des BMF.
Für alternative FinanzOnline-Zugangsdaten ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich. Bei ID Austria ist diese bereits enthalten. Eine Anleitung zur Einrichtung findest du beim BMF zur Zwei-Faktor-Authentifizierung.
2. Unterlagen und persönliche Daten prüfen
Halte deine Sozialversicherungsnummer, gegebenenfalls Steuernummer, aktuelle IBAN und Nachweise über beantragte Ausgaben bereit. Bei Auslandssachverhalten brauchst du zusätzlich Informationen zu Wohnsitz und ausländischen Einkünften.
Prüfe in FinanzOnline deine Adresse und Bankverbindung. Das ist besonders wichtig, wenn du nach der Saison umgezogen oder ins Ausland zurückgekehrt bist.
3. Arbeitnehmerveranlagung und Jahr auswählen
Rufe die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung auf und wähle das betreffende Jahr. Die Bezeichnungen und Anordnung der Funktionen können sich ändern; orientiere dich an der Erklärungsart und dem Veranlagungsjahr.
Kontrolliere die gespeicherten Lohnzettel: Sind alle Arbeitgeber und Beschäftigungszeiträume erfasst? Fehlt etwas oder stimmt ein Betrag nicht, kläre das mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Finanzamt. Bereits gemeldete Löhne solltest du nicht nochmals als zusätzliche Einkünfte erfassen.
4. Zutreffende Angaben ergänzen
Bearbeite die für dich relevanten Bereiche, etwa berufliche Ausgaben, Kinder oder außergewöhnliche Belastungen. Nutze die Erläuterungen im Formular und trage nur Beträge ein, deren Voraussetzungen du erfüllst.
Die Lohnzettel übermitteln die Arbeitgeber. Rechnungen musst du grundsätzlich nicht ungefragt beilegen, aber sieben Jahre aufbewahren und auf Aufforderung vorlegen. BMF zum Einreichen und zu Belegen
5. Vorberechnung ansehen
Nutze vor dem Absenden die Funktion Vorberechnung. Sie hilft dir, das voraussichtliche Ergebnis zu prüfen, ist aber noch kein verbindlicher Bescheid. Bei fehlenden Daten oder besonderen Sachverhalten kann das spätere Ergebnis abweichen. BMF zur Steuerberechnung in FinanzOnline
Zeigt die Berechnung eine unerwartete Nachzahlung, prüfe zuerst deine Angaben und deine Erklärungspflicht. Eine verpflichtende Erklärung darfst du nicht einfach weglassen, weil das Ergebnis ungünstig ist.
6. Absenden und Bestätigung speichern
Kontrolliere die Zusammenfassung und übermittle die Erklärung. Speichere die Übermittlungsbestätigung sowie eine Kopie deiner Angaben. Ein gespeicherter Entwurf allein ist noch keine abgegebene Erklärung.
7. Nachrichten und Bescheid kontrollieren
Sieh regelmäßig in deinen FinanzOnline-Posteingang. Falls das Finanzamt zusätzliche Informationen verlangt, beantworte die Anfrage innerhalb der angegebenen Frist.
Prüfe anschließend den Bescheid: Stimmen Einkünfte, anerkannte Ausgaben und das Ergebnis? Eine Gutschrift kann mit offenen Abgabenschulden verrechnet werden; kontrolliere deshalb auch dein Steuerkonto und die Auszahlung. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde erheben. BMF zur Bescheidbeschwerde
Was du geltend machen kannst und was tatsächlich zurückkommt
Drei Dinge werden häufig verwechselt: Werbungskosten senken das steuerpflichtige Einkommen, Absetzbeträge reduzieren die berechnete Steuer und die SV-Rückerstattung kann bei niedrigem Einkommen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zurückbringen. Eine Ausgabe wird deshalb nicht automatisch vollständig erstattet.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Senken anerkannte zusätzliche Ausgaben dein steuerpflichtiges Einkommen um 300 Euro und wirkt sich der gesamte Betrag mit einem angenommenen Steuersatz von 20 % aus, beträgt die Steuerersparnis 60 Euro. Freibeträge, Pauschalen und deine persönliche Situation können die tatsächliche Wirkung verändern.
Berufliche Ausgaben
| Möglicher Posten | Beispiel und wichtige Grenze | Nachweise vorbereiten |
|---|---|---|
| Arbeitsmittel | Beruflich genutzte Kochmesser; bei gemischter Nutzung nur beruflicher Anteil | Rechnung, Zahlung, Nutzungsaufteilung |
| Typische Berufskleidung | Kochjacke oder Schutzkleidung; normale Alltagsschuhe und Kleidung nicht allein wegen beruflicher Nutzung | Rechnung, Beschreibung |
| Aus- und Fortbildung | Fachkurse mit passendem beruflichem Zusammenhang | Rechnung, Kursinhalt, Teilnahme |
| Beruflich benötigte Sprache | Auch Deutsch, wenn für die Arbeit benötigt; private Lernwünsche allein genügen nicht | Rechnung, Kursinhalt, Berufsbezug |
Die Voraussetzungen und gegebenenfalls eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre sind im Einzelfall zu prüfen. Arbeitgeberersätze abziehen. BMF ABC der Werbungskosten
Unterkunft und Arbeitswege
Personalzimmer und Heimfahrten sind nicht automatisch absetzbar. Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung können Unterkunftskosten und Familienheimfahrten unter Voraussetzungen berücksichtigt werden. Halte Mietzahlungen, Fahrtbelege und Angaben zum Familienwohnsitz bereit. Kostenloses Arbeitgeberwohnen ergibt keine selbst getragenen Mietkosten.
Für den gewöhnlichen Arbeitsweg prüfst du Pendlerpauschale und Pendlereuro statt pauschal Benzinrechnungen einzutragen. Bereits berücksichtigte Beträge und Arbeitgeberleistungen beachten. BMF Werbungskosten, BMF Pendlerförderung
Gesundheit und besondere Belastungen
Medizinisch notwendige, selbst bezahlte Behandlungen, Zahnersatz oder Sehbehelfe können außergewöhnliche Belastungen sein. Erstattungen der Krankenkasse oder Versicherung sind abzuziehen. Häufig wirkt sich nur der Teil oberhalb eines einkommensabhängigen Selbstbehalts aus. Für bestimmte behinderungsbedingte Aufwendungen gelten andere Regeln. Bewahre Rechnungen, Zahlungs- und gegebenenfalls medizinische Nachweise auf. BMF Krankheitskosten, BMF Behinderung
Familie und automatisch gemeldete Beträge
Je nach Voraussetzungen kommen Familienbonus Plus, Alleinverdiener-, Alleinerzieher- oder Unterhaltsabsetzbetrag infrage. Prüfe die Regeln für das betreffende Jahr und bei Kindern im Ausland den konkreten Anspruch. Wenn du eine Erklärung abgibst, musst du den Familienbonus Plus erneut beantragen, auch wenn er bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde. Die Aufteilung zwischen den Eltern muss zusammenpassen. BMF Familienbonus Plus, BMF Absetzbeträge
Begünstigte Spenden und bestimmte Kirchenbeiträge werden grundsätzlich automatisch gemeldet. Kontrolliere die Beträge; bei fehlerhaften Meldungen wende dich an die empfangende Organisation. Nicht jede Spende ist steuerlich begünstigt. BMF Datenübermittlung von Sonderausgaben
Nicht pauschal geltend machen: normale Lebensmittel, private Urlaubsreisen, gewöhnliche Alltagskleidung oder sämtliche Wohnkosten. Auch offene Löhne und vom Arbeitgeber geschuldete Reisekosten werden nicht durch den Steuerausgleich ersetzt; solche Ansprüche musst du gesondert klären.
Wie lange Entscheidung und Auszahlung dauern
Das BMF meldete am 30. August 2026 rund 15 Tage durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Das ist ein statistischer Orientierungswert, keine Frist für deinen Antrag und keine Zusage für den Zahlungseingang. BMF zur Bearbeitungsdauer
| Phase | Womit du rechnen solltest |
|---|---|
| Fehlende Jahreslohnzettel | Eine frühe Einreichung kann warten müssen, bis die Arbeitgebermeldungen vorliegen. |
| Prüfung der Erklärung | Rückfragen und Auslandssachverhalte können die Bearbeitung verlängern. |
| Bescheid und Auszahlung | Entscheidung und Bankgutschrift sind getrennte Schritte; prüfe IBAN, Steuerkonto und mögliche Verrechnungen. |
Eine allgemeine verbindliche Zahl von Banktagen lässt sich daraus nicht ableiten. Plane eine erwartete Erstattung deshalb erst als verfügbares Geld ein, wenn sie tatsächlich eingegangen ist.
Bei Verzögerung prüfst du zuerst die Übermittlungsbestätigung, den Bearbeitungsstand und offene Nachrichten in FinanzOnline. Reiche angeforderte Nachweise fristgerecht nach. Laut BMF beschleunigt ein telefonisches Nachfragen die Bearbeitung nicht. BMF zum Verfahren
Ist sechs Monate nach Eingang des Antrags noch kein Bescheid ergangen, kann eine Säumnisbeschwerde beim Bundesfinanzgericht infrage kommen. Lass Voraussetzungen und Vorgehen gegebenenfalls prüfen. Das ist ein Rechtsmittel gegen die ausbleibende Entscheidung, keine automatische Bewilligung oder Auszahlung. Bundesfinanzgericht zu Säumnis, Verfahrensinformationen
Besonders wichtig bei Wohnsitz oder Einkommen im Ausland
Wenn du nur für eine Saison nach Österreich kommst, kläre vor der Abgabe, ob du hier beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist. Maßgeblich sind unter anderem Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, nicht allein deine Staatsangehörigkeit oder die Bezeichnung „Saisonkraft“.
Bei einer freiwilligen Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger kann eine gesetzliche Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage entstehen. Dadurch kann statt der erhofften Erstattung eine Nachzahlung herauskommen. Für bestimmte EU-/EWR-Bürger kommt ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht infrage, wenn die gesetzlichen Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. BMF zur persönlichen Steuerpflicht
Bei Auslandssachverhalten kann die Beilage L1i erforderlich sein. Für den entsprechenden Antrag dient E9 als Einkommensbescheinigung des Ansässigkeitsstaates. Ausländische Einkünfte nicht einfach weglassen: Sie können auch den Steuersatz beeinflussen. Kläre außerdem mögliche Erklärungspflichten im Wohnsitzstaat. BMF zu Einkünften mit Auslandsbezug, Formular E9
Was passiert wenn du nichts einreichst
Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Finanzamt einen automatischen Steuerausgleich durch. Dabei werden die vorhandenen Daten verwendet. Individuelle Ausgaben, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, können so fehlen. Auch nach einer automatischen Veranlagung kannst du innerhalb der Fünfjahresfrist selbst eine Erklärung abgeben. BMF zum automatischen Steuerausgleich
Lege am besten für jedes Kalenderjahr einen Ordner mit Abrechnungen, Rechnungen und Beschäftigungszeiten an. Prüfe nach Jahresende die gemeldeten Daten und erledige dann die Erklärung über FinanzOnline. Bei mehreren Einkunftsarten oder Arbeit in mehreren Ländern hilft eine individuelle Klärung mit der Arbeiterkammer, dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Stand: 20. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung für Beschäftigte; bei grenzüberschreitenden und sonstigen besonderen Fällen ist die persönliche Steuersituation gesondert zu prüfen.
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