Welche Jobs 2026 zur Rot-Weiß-Rot-Karte führen können – und warum ein Saisonvertrag oft nicht genügt
Ivan Burykin · CTO
09. September 2026
Welche Jobs 2026 zur Rot-Weiß-Rot-Karte führen können – und warum ein Saisonvertrag oft nicht genügt

Wer die österreichische Liste der Mangelberufe öffnet, könnte zu einem schnellen Schluss kommen: Der eigene Beruf steht darauf, also müsste die Rot-Weiß-Rot-Karte nur noch Formsache sein. Ganz so einfach ist es nicht. Die Liste ist kein Einreiseversprechen, sondern der Einstieg in ein Prüfverfahren.
Gerade im Tourismus ist der Unterschied wichtig. Ein Hotel kann dringend Personal suchen, ohne dass jede offene Stelle als Mangelberuf gilt. Ein Koch findet sich 2026 auf der bundesweiten Liste. Für einen Kellner gilt das nur in Vorarlberg. Rezeptionisten und andere Hotel- und Gaststättenfachleute sind unter anderem in Tirol und Salzburg regional erfasst. Reinigungskräfte oder Liftbedienstete stehen dagegen nicht automatisch auf der Liste.
Für Bewerber und Betriebe stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob Arbeitskräfte fehlen. Sie müssen klären, welcher Aufenthaltstitel zur konkreten Stelle passt.
Der direkte Weg: Fachkraft in einem Mangelberuf
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem verbindlichen Arbeitsplatzangebot in Österreich. Sie wird grundsätzlich für 24 Monate ausgestellt und ist an den Arbeitgeber gebunden, der im Antrag genannt wurde.
Vier Voraussetzungen sind besonders wichtig:
- Der Beruf muss auf der bundesweiten oder der passenden regionalen Mangelberufsliste für 2026 stehen.
- Der Bewerber braucht eine abgeschlossene Ausbildung, die zum Mangelberuf passt und in der Regel mit einer mehrjährigen österreichischen Lehre vergleichbar ist.
- Ein österreichischer Arbeitgeber muss eine verbindliche Beschäftigung anbieten und zumindest das gesetzliche, kollektivvertragliche oder branchenübliche Entgelt bezahlen.
- Im Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen müssen mindestens 55 von 90 Punkten erreicht werden.
Einen einheitlichen Mindestlohn wie „3.000 Euro für jeden Mangelberuf“ gibt es bei dieser RWR-Kategorie nicht. Maßgeblich sind Kollektivvertrag und betriebsübliche Überzahlung. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte.
Welche Berufe sind für Tourismusregionen besonders relevant?
Die bundesweite Liste umfasst 2026 insgesamt 64 Berufsgruppen. Sie reicht von Pflege und Elektrotechnik bis zu Bau, Metallverarbeitung und IT. Für Hotels, Gastronomie, Sporthandel und die technische Infrastruktur von Ferienregionen sind vor allem folgende Gruppen interessant:
- Köche und Köchinnen sind bundesweit als Mangelberuf erfasst. Zur Berufsgruppe zählen unter anderem Koch, Chef de Partie, Souschef, Frühstückskoch und Commis de Cuisine.
- Elektroinstallateure, Elektromechaniker, Mechatroniker, Kfz-Mechaniker sowie Kälte- und Servicetechniker können je nach genauer Ausbildung und Tätigkeit ebenfalls unter eine bundesweite Mangelberufsgruppe fallen.
- Sportartikelmonteure erscheinen in der bundesweiten Gruppe der Grobmechaniker. Das kann beispielsweise für eine entsprechend ausgebildete Fachkraft in einer Ski- oder Fahrradwerkstatt relevant sein.
- Hotel- und Gaststättenfachleute sind 2026 regional in Salzburg und Tirol erfasst. Dazu gehören je nach konkretem Berufsbild etwa Rezeption, Reservierung, Gästebetreuung und qualifizierte Tätigkeiten im Hotelbetrieb.
- Reise- und Fremdenverkehrsfachleute sind regionale Mangelberufe in Tirol und Vorarlberg.
- Kellner und Kellnerinnen stehen 2026 nur in Vorarlberg auf der regionalen Liste – nicht in Tirol oder Salzburg.
Die Beispiele zeigen, warum die genaue Zuordnung zählt. Ein Verkäufer im Sportgeschäft ist nicht allein deshalb Sportartikelmonteur, weil er Ski verkauft. Eine Hilfskraft in der Küche ist nicht automatisch Koch. Und eine Mitarbeiterin, die überwiegend Zimmer reinigt, wird nicht durch eine kreativ formulierte Stellenanzeige zur Hotel- und Gaststättenfachkraft.
Das AMS prüft nicht nur den Titel auf dem Arbeitsvertrag, sondern auch Ausbildung, bisherige Berufserfahrung und tatsächliche Aufgaben. Berufsbezeichnung und Tätigkeitsprofil sollten deshalb von Anfang an übereinstimmen.
55 Punkte: Ausbildung allein genügt nicht immer
Für die RWR-Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf werden Punkte für Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter vergeben. Eine passende Berufsausbildung bringt 30 Punkte. Berufserfahrung kann bis zu 20 Punkte beitragen, Sprachkenntnisse bis zu 25 und das Alter bis zu 15 Punkte.
In der Praxis kann zum Beispiel eine jüngere Köchin mit abgeschlossener Ausbildung, mehreren Jahren Berufserfahrung und Deutschkenntnissen die erforderlichen 55 Punkte erreichen. Wer dagegen weder einschlägige Erfahrung noch Sprachkenntnisse nachweisen kann, scheitert trotz passendem Berufsabschluss möglicherweise an der Punktegrenze.
Auch die Nachweise müssen belastbar sein: Abschlusszeugnisse, Arbeitsbestätigungen und Sprachzertifikate sollten vollständig vorliegen und, falls erforderlich, übersetzt werden. Eine formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses ist bei den meisten nicht reglementierten Berufen nicht zwingend. Bei reglementierten Berufen – etwa in Pflege, Medizin oder bestimmten pädagogischen Tätigkeiten – bleibt sie notwendig.
Drei Wege, die Arbeitgeber unterscheiden sollten
Für viele Bewerber in Tourismusregionen kommen drei Varianten der Rot-Weiß-Rot-Karte in Betracht. Ihre Bedingungen sind nicht austauschbar.
| Weg | Für wen? | Zentrale Voraussetzungen | Entlohnung und Vertrag |
|---|---|---|---|
| Fachkraft in einem Mangelberuf | Qualifizierte Person in einem bundesweiten oder regionalen Mangelberuf | Passende Ausbildung, verbindliches Jobangebot, mindestens 55 Punkte | Kollektivvertragliches beziehungsweise gesetzliches Mindestentgelt plus betriebsübliche Überzahlung; Beschäftigung beim genannten Arbeitgeber |
| Sonstige Schlüsselkraft | Qualifizierte Person, deren Beruf nicht auf der Mangelberufsliste stehen muss | Mindestens 55 Punkte und Arbeitsmarktprüfung durch das AMS | 2026 mindestens 3.465 Euro brutto monatlich zuzüglich Sonderzahlungen; Beschäftigung beim genannten Arbeitgeber |
| Stammmitarbeiter | Erfahrene Saisonkraft in Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft | In jedem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre mindestens sieben Monate als registrierter Stammsaisonnier im selben Wirtschaftszweig, Deutsch A1 und unbefristetes Angebot | Ordnungsgemäße kollektivvertragliche Entlohnung; keine individuelle Arbeitsmarktprüfung |
Die Kategorie der sonstigen Schlüsselkräfte ist damit eine mögliche Alternative, wenn eine Stelle nicht als Mangelberuf anerkannt wird. Für viele klassische Hotel- und Gastronomiejobs ist sie allerdings schwer erreichbar: Der vorgeschriebene Monatslohn liegt deutlich über vielen kollektivvertraglichen Einstiegsgehältern. Zusätzlich prüft das AMS, ob für die Stelle eine gleich qualifizierte, bereits vorgemerkte Arbeitskraft vermittelt werden kann.
Der Weg über die Stammmitarbeiter-Regelung ist besonders für langjährig wiederkehrende Saisonkräfte interessant. Er funktioniert aber nicht nach einer einzigen Wintersaison. Die erforderliche Beschäftigungshistorie muss bereits bestehen, und der neue Arbeitsplatz muss unbefristet angeboten werden.
Warum ein Wintervertrag häufig nicht reicht
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein Instrument der dauerhaften Zuwanderung. Ein Betrieb, der lediglich von Dezember bis März Verstärkung sucht, sollte deshalb nicht automatisch mit diesem Aufenthaltstitel planen. Nach der Information der Wirtschaftskammer ist eine Saison von drei oder vier Monaten für den RWR-Weg zu kurz; erforderlich ist eine längerfristige Beschäftigung.
Das bedeutet nicht, dass jeder Vertrag zwingend genau zwei Jahre dauern muss. Ist der Arbeitsvertrag kürzer als zwei Jahre, kann die Karte nach Angaben des Innenministeriums für die Vertragsdauer plus drei Monate ausgestellt werden. Ein gewöhnlicher kurzer Saisonvertrag wird dadurch aber nicht zu einem tragfähigen RWR-Modell.
Für Arbeitgeber in Skigebieten ist die Konsequenz praktisch: Wer eine qualifizierte Fachkraft über die RWR-Karte gewinnen möchte, muss meist über die einzelne Wintersaison hinausdenken. Denkbar sind eine ganzjährige Stelle, eine Verbindung von Winter- und Sommerbetrieb oder ein längerfristiger Arbeitsvertrag mit einem Aufgabenprofil, das tatsächlich zum Mangelberuf passt.
RWR+ ist nicht einfach eine längere RWR-Karte
Die Bezeichnungen klingen ähnlich, die Wirkung auf dem Arbeitsmarkt ist jedoch grundverschieden.
| Rot-Weiß-Rot-Karte | Rot-Weiß-Rot-Karte plus |
|---|---|
| An einen bestimmten Arbeitgeber gebunden | Freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt |
| Arbeitgeberwechsel erfordert in der Regel einen neuen Aufenthaltstitel | Wechsel des Arbeitgebers ohne neue arbeitsmarktbezogene Bewilligung möglich |
| Beschäftigung nur entsprechend der erteilten Berechtigung | Unselbständige und selbständige Tätigkeit erlaubt |
| Wird grundsätzlich für 24 Monate erteilt | In der Regel 12 Monate; unter bestimmten Voraussetzungen 3 Jahre |
Eine Inhaberin der RWR-Karte kann die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen, wenn sie in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate unter den für ihre Zulassung maßgeblichen Bedingungen beschäftigt war. Das AMS bestätigt diese Beschäftigung. Erst mit der ausgestellten RWR+ fällt die Bindung an den ursprünglichen Arbeitgeber weg.
Für den Wechsel werden nicht noch einmal eine Mangelberufsliste oder 55 Punkte geprüft. Die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel – etwa Krankenversicherung und das Fehlen von Versagungsgründen – bleiben bestehen. Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig und frühestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Karte gestellt werden.
Die RWR+ wird grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt. Wer bereits seit zwei Jahren rechtmäßig in Österreich niedergelassen ist und Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, kann sie für drei Jahre erhalten. Bei Inhabern einer RWR-Karte gilt Modul 1 bereits durch die Erteilung dieser Karte als erfüllt. Modul 1 entspricht grundsätzlich Deutschkenntnissen auf Niveau A2 und Kenntnissen der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Auch Familienangehörige von Personen mit RWR-Karte oder EU Blue Card können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine RWR+ erhalten. Als Familienangehörige gelten insbesondere Ehepartner oder eingetragene Partner ab 21 Jahren sowie unverheiratete minderjährige Kinder.
Was vor dem Stellenangebot geklärt werden sollte
Bevor ein Betrieb einem Bewerber aus einem Drittstaat eine RWR-Perspektive verspricht, lohnt sich eine nüchterne Vorprüfung:
- Steht der genaue Beruf 2026 auf der bundesweiten Liste oder im Bundesland des Arbeitsplatzes auf der regionalen Liste?
- Entsprechen Ausbildung und tatsächliche Aufgaben dieser Berufsgruppe?
- Erreicht der Bewerber mit belegbarer Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache und Alter mindestens 55 Punkte?
- Entspricht das Entgelt dem Kollektivvertrag und der betriebsüblichen Überzahlung – oder, bei einer sonstigen Schlüsselkraft, mindestens 3.465 Euro brutto plus Sonderzahlungen?
- Ist die Beschäftigung längerfristig angelegt und nicht nur als kurzer Wintervertrag gedacht?
- Sind Zeugnisse, Arbeitsnachweise, Sprachzertifikate und Arbeitgebererklärung vollständig vorbereitet?
Diese Fragen früh zu beantworten, spart beiden Seiten Zeit. Die größte Enttäuschung entsteht nicht durch eine komplizierte Behörde, sondern durch ein Stellenangebot, das von Anfang an nicht zur gewählten RWR-Kategorie passt.
Für Tourismusbetriebe liegt darin zugleich eine Chance. Wer einen ausgebildeten Koch ganzjährig beschäftigt, einer erfahrenen Rezeptionistin eine passende qualifizierte Stelle anbietet oder eine technische Fachkraft langfristig bindet, kann den Fachkräftemangel tatsächlich über die Rot-Weiß-Rot-Karte abfedern. Wer dagegen nur für zwölf Wochen irgendeine helfende Hand sucht, braucht einen anderen rechtlichen Weg.
Die Mangelberufsliste beantwortet somit nur die erste Frage: Wird dieser Beruf gesucht? Ob daraus eine Rot-Weiß-Rot-Karte wird, entscheidet sich erst bei den nächsten Fragen – Qualifikation, Punkte, Gehalt und Vertrag.
Stand: September 2026. Die Mangelberufslisten und Gehaltsgrenzen werden regelmäßig angepasst. Dieser Beitrag bietet eine redaktionelle Übersicht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung durch AMS und Aufenthaltsbehörde.
Über Ivan Burykin
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