Visum & Arbeitserlaubnis: Was gilt für dich?
Ob du in Österreich ohne Weiteres arbeiten darfst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab — jede Anzeige zeigt, wie der Arbeitgeber mit Drittstaats-Bewerbungen umgeht.
Warum das so wichtig ist
Ob du in Österreich arbeiten darfst, hängt in erster Linie von deiner Staatsangehörigkeit ab — nicht von der Stelle selbst. SeasonJobs.at macht diese Information für jede Anzeige transparent, damit du nicht erst nach der Bewerbung erfährst, ob eine Position für dich überhaupt infrage kommt.
Die drei Gruppen
- EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige dürfen in Österreich grundsätzlich ohne gesonderte Arbeitserlaubnis arbeiten.
- Bereits bestehende österreichische Arbeitserlaubnis — falls du z. B. bereits eine gültige Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitsmarktzugang oder eine andere gültige Bewilligung besitzt, ist das ebenfalls ein eigener Angabepunkt.
- Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige außerhalb EU/EWR/Schweiz ohne bestehende Bewilligung) benötigen in der Regel eine gesonderte Bewilligung, z. B. eine Saisonbewilligung oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
Was jede Anzeige konkret zeigt
Bei jeder Stelle mit hinterlegten Angaben zur Arbeitserlaubnis siehst du:
- ob Bewerbungen aus Drittstaaten grundsätzlich möglich, ausgeschlossen oder eine Einzelfallprüfung sind,
- ob der Arbeitgeber bei der Saisonbewilligung unterstützt,
- ob der Arbeitgeber bei der Rot-Weiß-Rot-Karte unterstützt,
- ob generell Visum-Unterstützung angeboten wird,
- welche Dokumente für die Bewerbung benötigt werden.
Nutze den Filter „Bewerbungen aus Drittstaaten möglich" bzw. „Unterstützung bei Arbeitserlaubnis", um gezielt nach Stellen zu suchen, die zu deiner Situation passen.
Wichtiger Hinweis
SeasonJobs.at stellt diese Angaben strukturiert dar, gibt aber keine rechtsverbindliche Auskunft zu Einwanderungs- oder Arbeitsrecht. Die endgültige Entscheidung über eine Arbeitsbewilligung trifft immer die zuständige Behörde. Verlässliche, aktuelle Informationen findest du beim österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) und auf migration.gv.at.